Definition Aufbauseminar für Fahranfänger
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist vorgesehen, wenn Fahranfänger in der Probezeit einen schwerwiegenden Verstoß (A) oder einen weniger schwerwiegenden Verstoß (B) begehen.
Liegt ein A-Verstoß vor, ist direkt ein Aufbauseminar erforderlich. Hinzu kommen ein Bußgeld ab 60 Euro und Punkte im Fahreignungsregister. In diesen Fällen verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. A-Verstöße sind zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h, rechts überholen, Handynutzung am Steuer und Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson.
Im Falle eines B-Verstoßes ist erst beim zweiten Vergehen die Teilnahme an einem Aufbauseminar-Kurs in der Fahrschule nötig. Zu den B-Verstößen zählen unter anderem Fahren mit abgefahrenen Reifen und die Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate.
Durch das Seminar sollen die Teilnehmer lernen, das eigene Fahrverhalten zu hinterfragen und künftig gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu verhindern.
Häufig gestellte Fragen zum Aufbauseminar für Fahranfänger
Wenn du ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolvieren musst, werden dich bestimmt einige Themen beschäftigen, wie zum Beispiel:
Wie hoch sind die Kosten für das Aufbauseminar?
Je nach Bundesland und Fahrschule sind mit 200 bis 500 Euro zu rechnen.
Was passiert, wenn ich nicht an dem Seminar teilnehme?
Wird die Frist von zwei Monaten überschritten, entzieht die Behörde den Führerschein und erteilt diesen erst neu, sobald die Bescheinigung vorliegt.
Wie lange dauert das Aufbauseminar?
Ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben, ist dieses innerhalb von zwei Monaten zu besuchen. Zwischen sechs und zwölf Personen nehmen an dem Kurs teil, der zwei bis vier Wochen umfasst. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses händigt die Fahrschule eine Bescheinigung aus, die bei der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Das Aufbauseminar für Fahranfänger beinhaltet vier theoretische Termine von jeweils 135 Minuten und eine 30-minütige Fahrprobe, die zwischen dem ersten und zweiten Theorietermin erfolgt. Nach dieser Beobachtungsfahrt steht eine 15-minütige Nachbesprechung auf dem Programm.
Wann ist ein Aufbaukurs vorgeschrieben?
Bei A-Verstößen und B-Verstößen ist die Teilnahme verpflichtend.