Autoführerschein? Anhänger-Führerschein? Hier bist du richtig
Der Führerschein bedeutet Unabhängigkeit und ist daher ein Ziel, das die meisten Menschen erreichen möchten – und das oft schon vor der Volljährigkeit. Wenn du den Pkw-Führerschein erwerben willst, stehen dir in unserer Fahrschule alle Möglichkeiten offen. Diese Pkw-Führerscheine kannst du bei uns machen:
Nach wir vor ist der klassische Autoführerschein das am häufigsten angefragte Angebot unserer Fahrschule. Mit dem Führerschein Klasse B darfst du neben dem Auto auch Fahrzeuge der Klassen L und M – Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h – sowie Trecker in Kombination mit einem Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h zu führen.
L17 – begleitetes Fahren ab 17
Erwirbst du die Fahrerlaubnis Klasse B17, ist es dir erlaubt, vor dem Erreichen der Volljährigkeit mit dem Auto zu fahren. Voraussetzung ist, dass eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfährt, die seit fünf oder mehr Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.
Code 96 – kleiner Anhängerführerschein
Bei dem kleinen Anhängerführerschein handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, für die ein Kurs in der Fahrschule, aber keine Prüfung erforderlich ist. Das zugelassene Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger darf 4.250 Kilogramm nicht überschreiten.
Klasse BE – Anhängerführerschein
Der große Anhängerführerschein befähigt dich, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm zu befördern.
Klasse B197 – Automatik-Führerschein
Mit einem Automatik-Führerschein darfst du nur Automatikfahrzeuge, keine Schaltwagen bewegen.
Unser Fahrschul-Team berät dich gerne ausführlich zum Pkw-Führerschein und freut sich auf deine Anmeldung.